D-Ärztliche Behandlung

Wenn Sie einen Arbeitsunfall, Wegeunfall (z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder Schule) oder Schulunfall hatten, ist in bestimmten Fällen die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte kommen Sie zu uns, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ihre Verletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit
  • Die ärztliche Behandlung wird voraussichtlich länger als eine Woche dauern
  • Sie benötigen Heil- oder Hilfsmittel (z. B. Physiotherapie, Bandagen, Orthesen)
  • Es handelt sich um Folgen eines früheren Unfalls (Wiedererkrankung)

Als D-Arzt-Praxis sind wir speziell für die Versorgung von Unfallverletzten zugelassen. Wir beurteilen, ob Ihre Behandlung durch den Hausarzt erfolgen kann oder ob eine besondere unfallmedizinische Betreuung notwendig ist. In beiden Fällen begleiten und überwachen wir den Heilungsverlauf.

Damit eine Praxis am sogenannten Durchgangsarztverfahren teilnehmen darf, müssen hohe fachliche und technische Standards erfüllt sein – zum Beispiel moderne Ausstattung, spezielle Qualifikationen und klare Abläufe für Notfälle und Operationen.

Deutschlandweit sind über 3.800 Ärztinnen und Ärzte für diese besondere Versorgung zugelassen. Jährlich profitieren rund 2,9 Millionen Versicherte von dieser qualitätsgesicherten Behandlung.

 

Bei Fragen zur D-ärztlichen Behandlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

 

Am Markt 2

19406 Sternberg


Telefon:

+49 3847 43150

Fax:      

+49 3847 431525

Sprechzeiten:

 

Montag

08.00 - 13.00 Uhr  

14.00 - 18.00 Uhr, ab 16:30 Uhr n.V.

 

Dienstag     

08.00 - 13.00 Uhr   

14.00 - 18.00 Uhr, ab 16:30 Uhr n.V.

 

Mittwoch

08.00 - 12.30 Uhr

nachmittags Operationen im Krankenhaus

  

Donnerstag

08.00 - 13.00 Uhr 

14.00 - 18.00 Uhr, ab 16:30 Uhr n.V.

 

Freitag

08.00 - 13.00 Uhr

n.V.

 

Sonnabend

n.V.

 

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