D-Ärztliche Behandlung
Wenn Sie einen Arbeitsunfall, Wegeunfall (z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder Schule) oder Schulunfall hatten, ist in bestimmten Fällen die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte kommen Sie zu uns, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Als D-Arzt-Praxis sind wir speziell für die Versorgung von Unfallverletzten zugelassen. Wir beurteilen, ob Ihre Behandlung durch den Hausarzt erfolgen kann oder ob eine besondere unfallmedizinische Betreuung notwendig ist. In beiden Fällen begleiten und überwachen wir den Heilungsverlauf.
Damit eine Praxis am sogenannten Durchgangsarztverfahren teilnehmen darf, müssen hohe fachliche und technische Standards erfüllt sein – zum Beispiel moderne Ausstattung, spezielle Qualifikationen und klare Abläufe für Notfälle und Operationen.
Deutschlandweit sind über 3.800 Ärztinnen und Ärzte für diese besondere Versorgung zugelassen. Jährlich profitieren rund 2,9 Millionen Versicherte von dieser qualitätsgesicherten Behandlung.
Bei Fragen zur D-ärztlichen Behandlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!