D-Ärztliche Behandlung

 

Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen / Wege- und Schulunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
    oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.

Die Landesverbände beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis / Klinik am Durchgangsarztverfahren.

Diese müssen neben der fachlichen Befähigung spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Zur Durchführung ambulanter stationsersetzender Operationen sind besondere Bedingungen vom Durchgangsarzt zu erfüllen. Für die stationäre Behandlung im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens sind gesonderte Anforderungen formuliert.

Bundesweit sind über 3.800 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 2.900.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Durchgangsarztverfahren versorgt.

Kopie aus: www.DGUV.de/Landesverbände/Durchgangsarztverfahren

Am Markt 2

19406 Sternberg


Telefon:

+49 3847 43150

Fax:      

+49 3847 431525

Sprechzeiten:

 

Montag

08.00 - 13.00 Uhr  

14.00 - 18.00 Uhr, ab 16:30 Uhr n.V.

 

Dienstag     

08.00 - 13.00 Uhr   

14.00 - 18.00 Uhr, ab 16:30 Uhr n.V.

 

Mittwoch

08.00 - 12.30 Uhr

nachmittags Operationen im Krankenhaus

  

Donnerstag

08.00 - 13.00 Uhr 

14.00 - 18.00 Uhr, ab 16:30 Uhr n.V.

 

Freitag

08.00 - 13.00 Uhr

n.V.

 

Sonnabend

n.V.

 

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